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Der Verlust eines Babys ist für die Eltern besonders tragisch. Es ist schmerzhaft zu akzeptieren, dass dieses Lebewesen, das gerade erst im Entstehen war und das man vom ersten Moment mit Liebe und Sehnsucht erwartete, wieder zu seinem Schöpfer zurückkehrt, noch bevor Vater und Mutter es in ihre Arme nehmen konnten. 

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Wir bieten Ihnen in Ihrer Trauer eine einfühlsame und rücksichtsvolle seelsorgerische Begleitung an. Wir kümmern uns darum, dass Ihr Baby nach Ihren Vorstellungen islamisch bestattet werden kann.

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Entsprechend dem Bestattungsgesetz in Bayern müssen tot geborene Kinder mit einem Gewicht von mehr als 500 g und lebend geborene Kinder, die nach der Geburt sterben, auf einem Friedhof bestattet werden. Die Überführung und die Bestattung muss ein Bestatter übernehmen.

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Tot geborene Kinder unter 500 g können auf Wunsch der Eltern ebenfalls in einem eigenen Grab auf einem Friedhof bestattet werden. 

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Die meisten islamischen Gelehrten vertreten die Meinung, dass tot geborene Kinder nicht gewaschen werden. Ein Totengebet wird nur bei Kindern gesprochen, die nach der Geburt einige Lebenszeichen von sich gegeben haben.

Bestattung von Tot-/ Fehlgeburten

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