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Bestattung in Deutschland/ in Bayern

Immer mehr Muslime entscheiden sich dafür, sich hier bestatten zu lassen. Deutschland ist für sie eine Heimat geworden und ihre Familienangehörigen leben hier und können ihr Grab besuchen.

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Jedes Bundesland hat ein eigenes Bestattungsgesetz, das zusammen mit den kommunalen Friedhofsordungen/-satzungen den Umgang mit dem Leichnam regelt.

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Es gibt einige gesetzliche Vorschriften, die nicht immer den islamischen Traditionen entsprechen, jedoch ist es aus islamischer Sicht kein Problem, diese Vorschriften einzuhalten:

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  • Die Bestattung darf frühesten nach 48 Stunden erfolgen. Vorher wird der Leichnam gekühlt aufbewahrt. Der Islam empfiehlt eine schnelle Bestattung, nennt jedoch keine bestimmte Zeit.
     

  • Die Bestattung darf nur auf Friedhöfen stattfinden. In Deutschland gibt es auf vielen Friedhöfen spezielle Areale nur für Muslime. Die Gräber sind nach Mekka ausgerichtet.  
     

  • Das Grab wird nur für eine bestimmte Zeit, in der Regel für 10 Jahre, gekauft. Das Grabrecht kann danach verlängert werden.
     

  • In Bayern muss die/der Verstorbene in einem Sarg bestattet werden. Dieser kann aber aus einem Material sein, das relativ schnell verrottet und ist somit kein rituelles Hindernis. Manche Kommunen gehen auch immer weiter auf die Bedürfnisse der Muslime ein. In manchen Bundesländern ist dieser Sargzwang bereits aufgehoben.
     

  • Die Friedhofssatzungen fordern ein bestimmtes Maß an Grabpflege. Für muslimische Gräber gibt es meist spezielle Richtlinien. Der Islam sieht lediglich einen Grabstein vor. Dieser markiert das Grab und der Name der/des Verstorbenen, sowie Geburts- und Sterbetag  können eingraviert werden (Eine Bepflanzung ist in der Tradition nicht überliefert, aber auch nicht ausdrücklich verboten). Eine schlichte Bepflanzung mit Grünpflanzen ist erlaubt. 
     

Was muss man noch tun?

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Vorsorge zu Lebzeiten

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Infos und Ratgeber
 

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