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Verstirbt ein/e Muslim/in, so ist es Pflicht für die Gemeinschaft aller Muslime, den Leichnam zu waschen. Übernehmen ein oder mehrere Muslime diese Handlung, so ist diese gemeinschaftliche Pflicht dadurch erfüllt. 

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Die rituelle Waschung für muslimische Verstorbene erfolgt nach bestimmten Regeln. Sie darf von Familienangehörigen gemäß den islamischen Vorschriften oder von anderen Muslimen durchgeführt werden, die mit den Riten der islamischen Totenwaschung vertraut sind. 

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Alle Personen, die für das Islamische Bestattungsinstitut Nürnberg die Totenwaschung durchführen, haben darin mehrere Jahre Erfahrung. Für die traditionelle Art der rituellen Leichenwaschung haben wir uns unter anderem durch eine praktische Ausbildung in Mekka qualifizieren lassen.

Islamische Totenwaschung

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